Kühe und Kalbinnen zur Abhofvermittlung freigegeben

Zuchtkälberversteigerung findet im Rahmen des Kälbermarktes am 21.04.2020 in Zwettl statt.

Auf Grund der aktuellen Corona Situation sehen wir uns nach Rücksprache mit der Behörde gezwungen, die Zuchtrinderversteigerung am 15. April 2020 in Zwettl abzusagen. Diese Maßnahme erfolgt zum Schutz der Gesundheit ihrer Person und ihrer Familie. Zudem haben uns alle Exportfirmen signalisiert, dass unter den gegebenen Umständen keine Anreisen von Kunden und damit keine Ankäufe möglich sind.

 

Erstlingskühe und Kalbinnen:

Um dennoch die Nachfrage nach Erstlingskühen und Zuchtkalbinnen aus Niederösterreich bedienen zu können, stellen wir den Katalog online und laden alle Interessenten ein, sich direkt mit den Züchtern der jeweils ausgewählten Tiere in Verbindung zu setzen. Kommt ein Kauf zu Stande und wird dieser über den Zuchtverband abgerechnet, kann der Käufer die Qualitätskalbinnenunterstützung des Landes Niederösterreich für Kalbinnen und Erstlingskühe nutzen, wenn ein Mindestpreis von 1.500 Euro netto erreicht wird.

zum Großvieh-Versteigerungskatalog 15.04.2020

Nach dem erfolgreichen Ankauf eines Tieres:

Meldung der LFBIS Nummern von Käufer und Verkäufer, Standnummer, Ohrmarkennummer und Nettopreis an das Herdebuch Zwettl unter Mail: zwettl@noegen.at.

Um den Qualitätskalbinnenzuschuss beantragen zu können, muss die Verkaufsmeldung bis spätestens Montag 27. April im Verbandsbüro eingelangt sein. Danach werden alle Tiere
gesammelt abgerechnet und ans Land Niederösterreich weitergeleitet! Sobald Sie die Käuferabrechnung mit der Post erhalten haben, kann der Qualitätskalbinnenzuschuss online, in der üblichen Form beantragt werden.

Die Abrechnung erfolgt über NÖ Genetik mit den normalen Gebühren der Großviehversteigerung. Es gelten auch die bestehenden Gewährleistungsbestimmungen der Zuchtviehversteigerungen.

 

Zuchtkälber:

Wenn der nächste Kälbermarkt in Zwettl planmäßig abgehalten werden kann, wird die Zuchtkälberversteigerung im Rahmen des Kälbermarktes am 21. April in Zwettl durchgeführt.

Ausfälle von Zuchtkälbern sind wie gewohnt bekannt zu geben. Die Anlieferung erfolgt gemeinsam mit den Nutzkälbern. Als Anlieferungsschein ist die neu zugesendete Zulassung für ihr Zuchtkalb zu verwenden, welche wir ihnen mit geändertem Datum und neuer Standnummer nochmals zusenden. Die alten Zulassungen sind zu vernichten.

 Es gelten die Verhaltensregeln welche für den Kälbermarkt vorgeschrieben sind (Verkäufer dürfen die Halle nicht betreten).

Mindestpreise vermerken sie bitte auf der Zulassung. Wenn sie nicht gleichzeitig ein Nutzkalb zum Kälbermarkt bringen, ersuchen wir darum ihr Zuchtkalb erst zwischen 8 und 9 Uhr anzuliefern.

 

 

 

An- bzw. Ummeldeschluss für die nächste Versteigerung am 27. Mai 2020  in Zwettl::

Die angemeldeten Rinder vom 15. April werden nicht automatisch auf die nächste Versteigerung umgemeldet. Tiere die am  27. Mai 2020 zur Versteigerung kommen sollen, müssen bis spätestens 29. April NEU angemeldet werden.

 

Wir ersuchen um Verständnis und wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Gesundheit in diesen Tagen!

 

Mit freundlichen Grüßen