Abstammungsprüf. bei Fleischrindern mit SNP-Typisierung

Die Abstammungssicherung wird in den nächsten Jahren auf die Methode der SNP-Typisierung umgestellt. Damit können in Zukunft aus nur einer Untersuchung neben der Abstammung auch genetische Besonderheiten (z.B. Hornlosigkeit) und nach und nach auch Erbfehler untersucht werden. Für den Übergang werden teilweise doppelte Untersuchungen (sowohl die bisherige DNA-Typenkarte als auch die SNP-Typisierung) notwendig sein.

Was ist die SNP-Typisierung?
Der Begriff SNP kommt aus dem Englischen und steht für die Abkürzung „Single Nucleotid Polymorphism“.  SNPs sind also Stellen im Erbgut des Rindes, die sich von Tier zu Tier unterscheiden. Diese Variationen werden weitervererbt. Daher können sie für verschiedene Untersuchungen herangezogen werden. Die SNP-Typisierung ist also, wie die Mikrosatelliten-Untersuchung, eine Form der DNA-Analyse.

Wie läuft die Abstammungskontrolle mittels SNP-Typisierung ab?
Die Abstammungskontrolle kann nur mit der SNP-Typisierung erfolgen, wenn auch vom Vater (und ggf. der Mutter) SNP-Daten vorliegen. Daher empfehlen wir allen Zuchtbetrieben, die Deckstiere halten, diese Stiere zu typisieren, bevor sie abgehen.

Die SNP-Typisierung wird ausschließlich mit Gewebeproben durchgeführt. Die Untersuchung von Haarwurzeln ist nicht möglich! Dazu wird mit einer speziellen Zange und eine Ohrstanze genommen. Der Antrag wird ausschließlich digital erstellt und abgeschickt. Sie können die Probe auch selbst nehmen. Die Zange und die dafür nötigen Ohrmarken erhalten Sie bei Ihrem Zuchtverband. Ihr Zuchtverband schaltet Sie auch für das RDV-Genomik-Portal frei. Dort können Sie die Anträge stellen, die Proben verfolgen und Sie sehen dort auch das Ergebnis. Die Proben für die SNP-Typisierung werden an das AIT Tulln geschickt. Bitte beachten Sie, dass die SNP-Typisierung und die alte Mikrosatelliten-Untersuchung von unterschiedlichen Labors durchgeführt werden!

Sie finden im Youtube-Kanal der RINDERZUCHT AUSTRIA  unter diesem Link Videoanleitung zur Probennahme und zur Antragstellung.

Um die Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen, ist die SNP-Typisierung für folgende Stiere im Jahr 2023 vergünstigt:

  • ältere Zuchtstiere, die bereits mit der alten Methode untersucht wurden (also Deckstiere, die „nachuntersucht“ werden)
  • neu bewertete Jungstiere, für die doppelte Untersuchungen notwendig sind, da eine SNP-Untersuchung vom Vater nicht möglich ist (weil der Vater des Stieres bereits geschlachtet wurde oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist)

Wie sehe ich bzw. erfahre ich, ob von einem Vatertier bereits eine SNP-Typisierung gemacht wurde?

Bei einem Deckstier, der bei Ihnen am Betrieb ist (oder war), sieht man das am Zuchtbuchauszug. Sie finden den selbst online im LKV-Herdenmanager. Ob ein Besamungsstier bereits typisiert ist, erfahren Sie derzeit Ihrem Zuchtberater.

Welche Untersuchungen sind noch möglich? 
Um die Ergebnisse von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern gesichert veröffentlichen zu können, ist eine Validierung notwendig. Für die Validierung ist eine bestimmte Anzahl an untersuchten Trägertieren notwendig. Außerdem dürfen keine rechtlichen Beschränkungen (Patente oä) vorhanden sein.

Mit Stand 1. Mai 2023 sind folgende Untersuchungen bereits validiert:

  • Genetische Hornlosigkeit
  • Doppellender nt821
  • Doppellender F94L

Weitere Erbfehler und genetische Besonderheiten werden derzeit validiert.

Wie bekomme ich die Ergebnisse?
Das Ergebnis der Abstammungssicherung wird im „Genomik-Portal“, über das auch die Anträge gestellt werden, angezeigt werden. Die weiteren Merkmale finden Sie im LKV-Herdenmanager.

Muss ich die SNP-Typisierung durchführen?
Die Abstammungssicherung wird in der Übergangsphase sowohl mit der alten Methode als auch mit der SNP-Typisierung möglich sein. Mit der SNP-Typisierung bekommen Sie aber in einer Untersuchung noch andere Informationen, daher empfehlen wir einen möglichst schnellen Umstieg. In der Zukunft wird die Untersuchungsmethode der Wahl die SNP-Typisierung sein. International ist das bereits die gängige Methode zur Abstammungssicherung. Ein möglichst rascher Umstieg ist auch für unsere österreichischen Fleischrinderzuchtbetriebe nicht nur aus fachlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht der beste Weg.

Die Generhaltungsrassen wurden bereits im Frühjahr 2023 auf diese neue Untersuchungsform umgestellt und ist für das Erhaltungszuchtprogramm verpflichtend.

Für die Probenziehung kontaktieren Sie ihren zuständigen Kontrollassistenten vom Landeskontrollverband oder Zuchtberater Josef Fleischhacker (0664/2836857).