Änderung Tiertransportgesetz

Ab 1. Sept. 2022 dürfen Nutz- und Zuchtkälber nur mehr ab einem Alter von 3 Wochen zu den Kälber- und Zuchtviehmärkten gebracht werden.

Kälber unter 21 Tagen können ab 1. Sept. 2022 nicht mehr versteigert werden.

zur Novelle des Tiertransportgesetzes