Ab 1. Sept. 2022 dürfen Nutz- und Zuchtkälber nur mehr ab einem Alter von 3 Wochen zu den Kälber- und Zuchtviehmärkten gebracht werden.
Kälber unter 21 Tagen können ab 1. Sept. 2022 nicht mehr versteigert werden.
Ab 1. Sept. 2022 dürfen Nutz- und Zuchtkälber nur mehr ab einem Alter von 3 Wochen zu den Kälber- und Zuchtviehmärkten gebracht werden.
Kälber unter 21 Tagen können ab 1. Sept. 2022 nicht mehr versteigert werden.
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