Covid 19 Investitionsprämie

Auch Zuchttiere sind förderbar

7% Investitionszuschuss auch für Zuchttiere, die für den längerfristigen Verbleib und Gebrauch am Betrieb bestimmt sind.

Sie sind als "abnutzbares Anlagevermögen" einzustufen.

Nach Rücksprache mit der aws sind Zuchttiere daher ausdrücklich förderbar, sofern sie in einer Bilanz aktivierbar wären,
also auch für pauschalierte Betriebe nutzbar. Dabei muss auf die Behaltefrist (3 Jahre) geachtet werden.

Detaillierte Information sowie den Antrag finden Sie auf der Seite der LK NÖ

https://noe.lko.at/covid-19-investitionspr%C3%A4mie+2500++3251438