Glatzflechte bei den Nutzkälbermärkten in NÖ

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Die Trichophytie (Glatzflechte) ist die bedeutendste Hauterkrankung beim Rind. Diese Pilzerkrankung ist weit verbreitet und kann auch auf den Menschen übertragen werden.

Vermarktungsverbot bei den Nutzkälbermärkten in NÖ!

Da die  Glatzflechte sehr ansteckend  ist, herrscht grundsätzlich ein Vermarktungsverbot von Kälbern mit Symptomen der Trichophytie. Werden bei der Anlieferung von den Markttierärzten Symptome der Glatzflechte festgestellt, müssen die Kälber umgehend abgeholt werden, um das Ansteckungsrisiko für Tier und Mensch möglichst gering zu halten. Einzige Möglichkeit für eine eventuelle Vermarktung ist eine 2 malige Impfung.

Vorgehensweise bei der Impfung gegen Glatzflechte

•    Es ist eine 2-malige Impfung im Abstand von mind. 14 Tagen durch den Hoftierarzt erforderlich.

•    Nach der Impfung muss noch eine 10-tägige Wartefrist eingehalten werden.

•    Zur Versteigerung müssen beide Behandlungsscheine (von beiden Impfungen) mitgenommen werden. Auf den Behandlungsscheinen muss die Ohrmarke des Kalbes eindeutig vermerkt sein.

•    Über die endgültige Zulassung entscheidet vor Ort der anwesende Tierarzt. Es muss auch nach einer 2 maligen Impfung eindeutig eine Abheilung feststellbar sein. Sollte noch keine ausreichende Abheilung vorliegen, darf das Kalb trotz 2-maliger Impfung nicht vermarktet werden.


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