Vermarktungsinfo Blauzunge

Stand 27.09.2024

Seit Montag, den 23.09.2024 sind nun die ersten Regeln für den Handel in andere EU-Länder veröffentlicht.

Die Regeln für den innergemeinschaftlicher Handel (EU-Länder) bzw. Exporte stehen nun teilweise, abhängig vom Zielland, zur Verfügung. Änderungen sind hier noch zu erwarten

Ab 30.09.2024 wird ein Handel über Österreich hinaus voraussichtlich wieder möglich sein, sofern die untenstehenden Abläufe erfüllt sind.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Übertragung ausschließlich über Gnitzen erfolgt. Ein Insektenschutz der einzelnen Tiere sichert gegen Insektenstiche reduziert damit die Übertragung zusätzlich. Da keine Übertragung von Tier zu Tier möglich ist, kann die Blutuntersuchung auf Virus in der Halle stattfinden, ohne gesunde Tiere zu gefährden. Allfällige Virusträger sind unverkäuflich und werden nach Vorliegen des Ergebnisses nach Hause geschickt.

Beachten sie bitte, dass innerhalb Österreichs offensichtlich gesunde Rinder jederzeit frei verbracht werden dürfen. Auf den Begleitpapieren (Auftriebsschein, Zulassung, AMA Lieferschein) ist die Gesundheit des Tieres mit „G“ unter „Nähere Angaben“ vom Tierhalter/Versender zu bestätigen. Eine tierärztliche Untersuchung ist nicht notwendig.

Weiterführende Informationen zu BTV finden sie hier.

 

Zuchtvieh Versteigerungen

Die nächsten Versteigerungen in Niederösterreich finden am 16.10.2024 in Bergland und am 30.10.2024 in Zwettl statt. Bitte rechtzeitig die Tiere abmelden, die nicht auf die Versteigerung gebracht werden können.  

Um alle Vermarktungswege von Zuchtvieh zu ermöglichen, ist beim Großvieh (Kalbinnen, Kühe, Stiere) mindestens 14 Tage vor Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten laut beiliegender Liste durchzuführen.

Nö Genetik organisiert die Blutprobenahme auf der Versteigerung und die Übermittlung ins Labor für einen PCR-Antigennachweis auf Blauzunge. Das bleibt dann auch bei zukünftigen Versteigerungen so, d.h. immer mindestens 14 Tage vor Versteigerung Behandlung mit einem der Präparate laut beigefügter Liste.

Kurzfristig vor den Versteigerungen werden die Verkäufer von ihren Zuchtberatern über die aktuelle Absatzsituation und vorgeschlagene Vorgangsweise informiert.

 

Ablauf Zuchtviehvermarktung über Versteigerung:

  1. Angemeldetes Großvieh (Kalbinnen, Erstlingskühe, Stiere) mind. 14 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
  2. Behandlung wird auf dem Auftriebsschein durch den Landwirt selbst bestätigt durch Angabe des Anwendungsdatums und des Mittels.
  3. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit ebenfalls anzugeben.
  4. Blutprobe bei Versteigerung zentral durch Nö Genetik
  5. Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung, ansonsten wird der Kauf gewandelt und das Tier geht zurück zum Verkäufer.

 

Ab Hof Exporte

Auch Ab Hof Exporte werden wieder möglich sein. Hier wird beim Ankauf über die genaue Vorgangsweise bei Insektenschutz und Untersuchung informiert.
Es gilt aber auch hier, dass ein positiver Virustest zur Kaufwandlung führt.

Bitte beim Transport den AMA Lieferschein vollständig ausfüllen und auch die Gesundheit des Tieres („G“ unter „Nähere Angaben) bestätigen, wie im Beiblatt „Dokumentation Viehverkehrsschein beim Verbringen empfänglicher Tiere“ dargestellt.

 

Nutzkälbermärkte

Die Nutzkälbermärkte finden wie geplant statt. Ein direkter Export ab diesen Märkten ist nicht vorgesehen, damit entfällt auch ein vorgelagerter Insektenschutz am Heimbetrieb. Ein möglicher Export über unsere Kauffirmen, die die entsprechenden Vorgaben in ihren Ställen erfüllen, ist außerhalb unsere Einflussbereiches.

Bitte nur gesunde Kälber anliefern und gegebenenfalls am Auftriebsschein mit einem „G“ auch kennzeichnen. Die Gesundheitskontrollen bei der Kälberübernahme werden auf Allgemeinerkrankungen verstärkt und kranke Kälber werden abgelehnt.

 

Impfung gegen Blauzunge-Serotyp 3

Es wird allen Züchtern geraten den Hoftierarzt auf die Möglichkeit der freiwilligen Impfung anzusprechen und die Vorgangsweise zu beraten. Es wird darauf hingewiesen, dass Erhaltung der Herdengesundheit und damit die Entscheidung zur Impfung der Tiere in der Verantwortung jedes einzelnen Züchters liegt.

Am Markt gibt es mittlerweile Impfstoffe gegen Blauzunge-Serotyp 3, eine Bestellung ist bei Ihrem Tierarzt jederzeit möglich. Erfahrungen aus den Niederlanden und Deutschland zeigen, dass die Impfung gegen einen schweren Krankheitsverlauf und gegen Auftreten der klassischen Krankheitssymptome hilft, aber nicht vor einer Infektion schützt. D.h. die Impfung mildert den Verlauf, verhindert aber nicht die Infektion der Tiere.

Zum Schutz der Tiere empfehlen wir die Impfung, sobald diese verfügbar ist.

Alle Kühe und die Kalbinnen ab dem 5. Trächtigkeitsmonat sollen jedenfalls im Herbst/Winter 2024 geimpft werden. Bei zur Vermarktung vorgesehen Kalbinnen können sie gerne bei den Zuchtberatern über aktuelle Entwicklungen der Absatzmärkte vor der Impfung nachfragen.

Weiterführende Erfahrungen aus Deutschland können sie in der Aufzeichnung des Webinars der TGÖ zum Thema nachhören
(https://www.youtube.com/watch?v=xtAur2Rg56w).  

 

Aktuelle Information

Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf der Homepage von Nö Genetik nachzusehen, um immer aktuell informiert zu sein.

 

Beilagen:

Liste Insektenschutzpräparate (Anwendung von repellentien.pdf)

Dokumentation Viehverkehrsschein

Information Blauzungenkrankheit

FAQs Blauzungenkrankheit 9.24

Info BTV 9.24