Vorgehensweise bei der Milchkälber-Übernahme

Aufgrund fehlender Mäster und einem erhöhten Aufkommen an Kälbern, kann es gelegentlich auch zu Kälberexporten kommen. Um die Exporte durchführen zu können (wegen der aktuellen Blauzungensituation) müssen alle Kälber die zur Milchkälberübernahme gebracht werden, mind. 14 Tage vor der Übernahme mit einem zugelassenen Insektenschutzpräparat laut beiliegender Liste behandelt sein.

Angemeldete Kälber sind mind. 14 Tage vor der Vermarktung mit Insektenschutzmittel zu behandeln (beim Tierarzt erhältlich).

Behandlung wird auf dem Auftriebsschein durch den Landwirt selbst bestätigt - mit Angabe des Anwendungsdatums und des Mittels. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit ebenfalls anzugeben.

Liste zugelassener Insektenschutzmittel

Dokumentation am Viehverkehrsschein

Falls Übernahmen verschoben werden, folgt eine Information! Für nähere Auskünfte bitte bei Christoph Handl (EZG Gut Streitdorf) melden (0664/8453152)